Die Enstehung der Musikgesellschaft Biberstein 1873

 

Es gab noch kein Radio und kein Fernsehen, aber Musik lag in der Luft. Das Musizieren entsprach einem Bedürfnis. Schon einige Jahre vor der offiziellen Gründung trafen sich immer wieder einige Bibersteiner, um ihrem Hobby, dem Musizieren, zu frönen. 1873 traten sie zum ersten Mal mit dem Gedanken zusammen, eine Musikgesellschaft mit vorstand zu gründen. Der erste Präsident, Rudolf Häuptli, wurde gewählt. Weitere Versammlungen gab es in dieser Zeit aber noch nicht, und Protokoll wurden ebenfalls keine erstellt. Aber man erarbeitete ein Reglement, dem sich die Mitglieder der Gesellschaft zu unterziehen hatten.

Am 10. Januar 1875 war es dann so weit: Sinn und Zweck der Gesellschaft wurden in diesem Reglement in Form von Statuten mit 26 Paragraphen festgehalten. Man hatte Zeit, viel Zeit, denn erst am 20. Februar 1877 fand die 2. Lesung der revidierten Statuten statt, was aber immer noch nicht endgültig war. Protokolliert und genehmigt wurden die Statuten an der ersten im Protokoll festgehaltenen Versammlung, dem 20. Februar 1879.
An dieser Versammlung wurde dann auch der erste komplette Vorstand gewählt:


Präsident


Rudolf Häuptli


erster Wahlgang

Kassier

Rudolf Ott

erster Wahlgang

Aktuar

Samuel Widmer

sechster Wahlgang

Erster Leiter der Gesellschaft Kaspar Schärli
Rechnungskommission: Samuel Käser, Johann Häuptli, Gottlieb Wehrli

Erstes Inventar:
1 grosse Trommel mit Platten
1 Dreiangel
1 B-Bass
1 Es-Bass
1 kleine Trommel
2 Petroleum Lampen mit Ölkrug (Beleuchtung)
1 Koffer mit Musikalien

Die Musikgesellschaft erlebte 1885 die erste Krise, und wie es die Protokolle belegen, wurde Ende 1885 das Musizieren eingestellt.

Am 20. August 1890 haben sich wiederum fast die gleichen Mitglieder zum Weiterbetrieb der Musikgesellschaft entschlossen.

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